Verhalten bei Zahnunfällen

Nach einem Zahnunfall muss umgehend eine zahnärztliche Praxis aufgesucht werden. Der Zahnarzt wird nach einem Untersuch die Verletzung genau dokumentieren und die notwendige Behandlung einleiten. Nur bei gut dokumentierten Zahnunfällen können die hohen Kosten der Behandlung den Versicherungsträgern auferlegt werden.

Verhalten bei ausgeschlagenem Zahn
Grundsätzlich darf die Wurzeloberfläche nicht austrocknen, d.h. der Zahn muss sofort feucht gehalten werden. Die Wurzeloberfläche darf ausserdem nicht berührt oder desinfiziert werden. Optimal ist die Aufbewahrung in einer Zahnrettungsbox (Dentosafe). Falls keine vorhanden ist, bieten sich folgende Flüssigkeiten an: Sterilmilch, Kunststoffbeutel (bspw. Gefrierbeutel), isotone Kochsalzlösung (vom Apotheker/Arzt). Innert 30 Minuten sollte der Zahn aber in eine Zahnrettungsbox umgelagert werden. Völlig ungeeignet sind Leitungswasser oder eine trockene Aufbewahrung. Kann der Zahn so gerettet werden, besteht die Möglichkeit, dass er wieder eingepflanzt werden kann.
Verhalten bei Zahnlockerung oder Zahnverlagerung
Vorsicht ist geboten bei stark gelockerten Zähnen, da sie noch am Unfallort von benommenen Verletzten verschluckt oder eingeatmet werden können (Erstickungsgefahr). Bei starker Lockerung müssen diese gegebenenfalls vor Ort entfernt und in eine Feuchtigkeit umgelagert werden.
Bei nur leicht gelockerten Zähnen muss sofort der Zahnarzt aufgesucht werden, der sie in normaler Position schienen und die nachfolgenden Behandlungen einleiten kann.
Verhalten bei nicht mehr zu sehendem Zahn:
Der Zahn kann ausgeschlagen (Avulsion) oder in den Kiefer hineingetrieben (Intrusion) sein. Die Umgebung ist sofort nach dem Zahn abzusuchen. Wird dieser nicht gefunden, ist trotzdem sofort ein Zahnarzt aufzusuchen. Ein Röntgenbild gibt Aufschluß darüber, ob der Zahn im Kiefer steckt oder ausgeschlagen wurde.
Verhalten bei Kronenfraktur (Ecke abgebrochen)
Die Umgebung muss nach den Bruchstücken abgesucht und dieses feucht aufbewahrt werden. Die Bruchstücke können unter Umständen vom Zahnarzt wieder befestigt werden.
Verhalten nach Unfall, wenn keine Beschwerden auftreten
In jedem Fall soll nach einem Zahnunfall ein Zahnarzt aufgesucht werden, der die Zähne untersucht. Obwohl nichts zu sehen ist, kann z.B. die Wurzel gebrochen (Wurzelfraktur) sein. Auch sind andere Folgeschäden nicht auszuschliessen, die die Versicherung nur bei vollständiger Dokumentation übernimmt.
Bei Verdacht auf schwerwiegendere Verletzungen (Kiefer-, Gesichtsfrakturen, massive Blutungen oder Blutung aus den Ohren) sollte sofort ein Arzt oder der Sanitätsnotruf 144 kontaktiert werden.
Welche Informationen braucht der (Zahn)Arzt:
Schon am Telefon kann dem Fachpersonal folgendes mitgeteilt werden:
Unfallhergang (Was?), Unfallzeitpunkt (Wann?), Unfallort (Wo?), Unfallart (Wie?), Zustand des Unfallopfers (Ansprechbar?) und Alter des Unfallopfers (Kind/Erwachsener?)
Was sollten sie zum (Zahn)Arzt mitnehmen:
Personalien des Opfers, Impfschein (Wundstarrkrampf), Krankenkassen-/Unfallversicherungsdaten

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